Psychosomatische Fachklinik Sanatorium Dr. Barner

Antragstellung

Voraussetzung für die Kostenübernahme sind ein Antrag bei der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse und ein ärztlicher Bericht. Der ärztliche Bericht sollte Folgendes enthalten:

  • Angaben zur Vorgeschichte
  • Angaben über ambulante und / oder stationäre Vorbehandlungen mit Befunden und Untersuchungsergebnissen
  • Angaben über die aktuelle Symptomatik und Diagnose
  • Begründung, warum ambulante Behandlungsmaßnahmen nicht ausreichen und eine stationäre Rehabilitation in einer spezialisierten Klinik erforderlich ist

Aus diesem Bericht sollten sich für den Gutachter der Krankenversicherung oder für den Medizinischen Dienst der  Krankenkassen die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung bzw. Rehabilitation ergeben und dafür, daß die Behandlung nicht ambulant durchgeführt werden kann. Im Zuge der Veränderungen im Gesundheitswesen werden die Anträge noch kritischer geprüft als bisher. Deshalb muß der Arzt durch eine bereits primär aussagekräftige Begutachtung im Antragsverfahren mögliche Fragen oder Widersprüche verhindern. Hilfreich bei der Bewilligung ist ein Antrag auf stationäre Psychotherapie. Wenn ein Antrag dennoch abgelehnt wird, kann der Patient mit Hilfe seines Arztes Widerspruch einlegen.

Wird vom Patienten der Wunsch geäußert, eine bestimmte Klinik in Anspruch nehmen zu wollen, soll diesem im Rahmen der neuen Gesetzgebung (§ 9 SGB IX) durch ein erweitertes Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten entsprochen werden. Dabei wird Rücksicht genommen auf die persönlichen Bedürfnisse und die familiären Gegebenheiten. Deshalb sollte schon bei Antragstellung das KRANKENHAUS UND SANATORIUM DR. BARNER als Wunschklinik genannt und begründet werden. Wenn dem Wunsch nicht entsprochen wird, ist die Krankenkasse verpflichtet, dies in einem Bescheid schriftlich zu begründen. Bitte informieren Sie uns im Falle einer Antragsablehnung mittels einer Kopie.

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