Begründung
So begründen Sie oder Ihr Arzt den Antrag:
Einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus und Sanatorium Dr. Barner bewilligt Ihnen Ihre Krankenkasse in der Regel dann, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
Die geplante Verordnung der Maßnahme erfolgt mit der Zielsetzung, eine Krankheit zu behandeln, zu verhüten, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder ihre Folgen zu mindern (§111 SGB V):
- Nach Ausschöpfung aller ambulanten Mittel ist dies nur unter stationären Bedingungen möglich
- eine Herausnahme des Patienten aus dem häuslichen oder beruflichen Konfliktfeld ist ärztlich und therapeutisch notwendig,
- um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen bzw. zu erhalten,
- die Symptomatik erfordert eine ständige medizinische bzw. therapeutische Betreuung,
- der Patient kann seine Störung aus eigener Kraft nicht überwinden,
- die kurzfristige Aufnahme des Patienten in die Klinik ist dringend erforderlich, da sonst Einweisung in die nächste Akut-Krankenhaus droht
- eine vorangegangene ambulante oder stationäre Behandlung, zum Beispiel in einem Krankenhaus, war nicht ausreichend (§ 40 Abs. 2 SGB V).
Sie benötigen eine stationäre Psychotherapie:
- Es besteht eine psychische Symptomatik, die in ambulanter Therapie zu chronifizieren droht
- Störungen in der psychischen Verarbeitung akuter körperlicher Erkrankungen: z.B. Anpassungsstörungen, depressive Entwicklungen oder Angstzustände im Zusammenhang mit einer schwerwiegenden körperlichen Erkrankung bzw. einer bedrohlichen Diagnose,
- psychisch mitbedingte Aufrechterhaltung oder Verschlechterung einer körperlichen Erkrankung oder chronischer Schmerzen,
- unklare Körperbeschwerden mit der Frage nach einer psychogenen (Teil-)Ursache,
- eine im psychischen Beschwerdebild begründete Indikation ist gegeben (z.B.: der Schweregrad der Störung ist besonders stark ausgeprägt),
- die stationäre Psychotherapie dient als Motivierung für eine sich anschließende ambulante Behandlung.
