Psychosomatische Fachklinik Sanatorium Dr. Barner

Häufig gestellte Fragen -
FAQ  ("Frequently Asked Questions")

Im Folgenden möchten wir einige häufig gestellte Fragen beantworten - zu unseren psychosomatischen Therapien (auch zum Thema Burnout / Burn-Out), den Kosten der Behandlung, zu Fragen nach Beihilfe und Versicherung, zur Beantragung und weitere.

Wir empfehlen Ihnen, vor Beantragung einer stationären psychosomatischen Behandlung mit uns direkt Kontakt aufzunehmen.

 

Wann reicht eine ambulante psychotherapeutische Behandlung nicht mehr aus, z.B. bei einer Erschöpfungsdepression (Burnout / Burn-Out)?

Eine stationäre psychosomatische Behandlung ist notwendig, wenn:

  • die psychische Symptomatik zu körperlicher Beeinträchtigung führt
  • der psychische Befund die intensive, stationäre Behandlung notwendig macht
  • ein erstes Therapie-Ziel möglichst schnell erreicht werden muss
  • soziale Entwicklung gefördert werden soll
  • durch das soziale Umfeld und die Familie besondere Belastung vorliegt
  • die Möglichkeiten der ambulanten Psychotherapie erschöpft sind
  • in Nähe des Wohnorts keine ambulante Psychotherapie verfügbar ist
  • aufgrund der Schwere der Erkrankung eine ambulante Psychotherapie erst nach der stationären Behandlung in Frage kommt

 


Was ist der Unterschied zwischen einer psychosomatischen Krankenhaus- und einer Sanatoriumsbehandlung?

Die psychosomatische Krankenhausbehandlung ist auf die Krankheitssymptome gerichtet mit dem Ziel einer Wiederherstellung der Gesundheit. Bei der Krankenhausbehandlung wird das Therapieprogramm durch einen Arzt geleitet und in ständiger ärztlicher und psychotherapeutischer Präsenz durchgeführt. Eine engmaschige Betreuung des Patienten mit ständiger ärztlicher Rufbereitschaft wird gewährleistet.

Die Sanatoriumsbehandlung beschäftigt sich mit den Krankheitsfolgen. Zentrales Behandlungsmittel der Sanatoriumsbehandlung sind die Maßnahmen der Physiotherapie und allenfalls begleitend psychologische Verfahren.

Das Krankenhaus & Sanatorium Dr. Barner bietet sowohl Krankenhaus- wie Sanatoriumsbehandlungen an.

 


Welche Kosten werden durch die Privatversicherung bzw. Beihilfe übernommen?

Der Kostenträger entscheidet aufgrund der vorgelegten ärztlichen Antrags, ob eine stationäre Krankenhausbehandlung erfolgt oder eine  Sanatoriumsbehandlung ausreichend ist.

Privatversicherungen und Beihilfestellen erstatten die vollen Behandlungskosten bei einer stationären psychosomatischen Krankenhausbehandlung.

Abhängig vom Versicherungsvertrag des Patienten ist eine Sanatoriumsbehandlung oft nicht oder nur zum Teil versichert, so daß ein erheblicher Teil der Kosten der Versicherte tragen muß.

 


Ist eine Einweisung in das Krankenhaus & Sanatorium Dr. Barner möglich?

Nein, eine vorherige Beantragung der Kostenübernahme einer psychosomatischen Krankenhausbehandlung bei der Privatversicherung und Beihilfe ist erforderlich. Eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung muss bereits bei der Krankenhausaufnahme vorliegen. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist nicht möglich.

 


Wer beantragt eine stationäre psychosomatische Behandlung?

Ein Facharzt der Gebiete Psychosomatik, Psychotherapie, Psychiatrie beantragt eine stationäre psychosomatische Behandlung.

 


Wie lange sind die Wartezeiten bis zur Aufnahme?

In der Regel ca. 4 – 6 Wochen.

 


Was beschleunigt den Ablauf der Indikationsvorklärung im Krankenhaus & Sanatorium Dr. Barner und verkürzt die Wartezeit?

Eine schnelle Zusendung der ärztlichen Unterlagen und des ausgefüllten Fragebogens der Klinik.

 


Wie lang ist die Behandlungsdauer?

Etwa 3 – 6 Wochen.

 


 

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