Kostenträger
Private Krankenversicherungen
- Das Krankenhaus & Sanatorium Dr. Barner wurde von den privaten Kranken-versicherungen als „gemischte Krankenanstalt“ eingestuft, d.h. sowohl "stationäre Krankenhausbehandlungen" wie auch "Sanatoriumsbehandlungen" sind möglich. Eine entsprechende Bescheinigung senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
- Die Kosten für eine stationäre Krankenhausbehandlung werden in vollem Umfang durch die privaten Krankenkassen übernommen, die Kosten für eine Sanatoriums-behandlung nur im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Die Zusicherung der Kostenübernahme sollte vor der Aufnahme schriftlich vorliegen.
Beihilfe
- Die Klinik ist nach § 30 GWO als beihilfefähig anerkannt und entspricht den Bestimmungen des §6 und §7 der Beihilfeverordnung. Eine entsprechende Bescheinigung senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
- Beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten stellen ihren Kostenantrag mit Hilfe eines ärztlichen Attests parallel sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der privaten Krankenversicherung. Die Versicherten sollten darauf achten, dass sie von der Privatversicherung die prozentuale Beteiligung bekommen (nicht nur einen Zuschuss), da sie sonst einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Die Zusicherung der Beihilfefähigkeit sollte vor der Aufnahme schriftlich vorliegen.
Wir empfehlen Ihnen vor Beantragung einer stationären psychosomatischen Behandlung mit uns direkt Kontakt aufzunehmen, insbesondere bei Depression und Burnout. Wir können Sie bei der Antragstellung kompetent beraten.
Beratungstelefon 05520/8040
Fax 05520/804-250
E-mail: mail@sanatorium-barner.de
Oder nutzen Sie das Kontaktformular
