Kostenträger
Private Krankenversicherungen
- Das Krankenhaus & Sanatorium Dr. Barner ist von den privaten Krankenversicherungen als „gemischte Krankenanstalt“ eingestuft (Kategorie 2a, §4 Abs.5 der Musterbedingungen der privaten Krankenversicherungen), d.h sowohl "stationäre Krankenhausbehandlungen" wie auch "Sanatoriumsbehandlungen" sind möglich. Eine entsprechende Bescheinigung senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
- Da die Behandlung in der psychosomatischen Abteilung durch ihre hohe Intensität mit einer Behandlung in einem Akut-Krankenhaus vergleichbar ist, kann in medizinisch begründeten Fällen mittels der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung eine stationäre Krankenhausbehandlung bei der privaten Krankenkasse beantragt werden.
- Die Kosten für stationäre Krankenhausbehandlung werden in vollem Umfang durch die privaten Krankenkassen übernommen, die Kosten für eine Sanatoriumsbehandlung im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages.
Beihilfe
- Die Klinik ist nach § 30 GWO als beihilfefähig anerkannt und entspricht den Bestimmungen des §6 und §7 der Beihilfeverordnung. Eine entsprechende Bescheinigung senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
- Beihilfeberechtigte Patientinnen stellen ihren Kostenantrag mit Hilfe eines ärztlichen Attestes parallel sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der privaten Krankenversicherung. Der Versicherte muß darauf achten, daß er von der Privatversicherung die prozentuale Beteiligung bekommt (nicht nur einen Zuschuß), da er sonst einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen muß. Die Zusicherung der Beihifefähigkeit sollte vor der Aufnahme schriftlich vorliegen.
Wir empfehlen Ihnen vor Beantragung einer stationären Behandlung mit uns direkt Kontakt aufzunehmen, insbesondere zu einer psychosomatischen Behandlung bei Depression und Burnout. Wir können Sie bei der Antragstellung kompetent beraten.
Tel. 05520/804-226 (Frau Weiß)
05520/804-0 (Zentrale)
Fax 05520/804-250
E-mail: weiss@sanatorium-barner.de
Oder nutzen Sie das Kontaktformular.
